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Vertrauen für ein Gerät ist widerrufbar
Ein privat genutzter Browser kann nach einem sicheren Tresor-Entsperren als vertrauenswürdig eingerichtet werden. Die Entscheidung sollte zu Ihrer tatsächlichen Kontrolle über das Gerät passen.
Lokaler Schlüssel statt dauerhaft offenem Tresor
Ein gerätegebundener Browser-Schlüssel kann einen verschlüsselten Entsperrweg ermöglichen. Als nicht exportierbar markierte Browser-Schlüssel sind jedoch kein Nachweis für Hardware-Sicherheit oder absolute Unkopierbarkeit bei Schadsoftware. Auf gemeinsam genutzten Rechnern ist diese Option ungeeignet.
Widerruf und verlorene Geräte
Nach einem bestätigten Widerruf darf der Server den betreffenden Gerätezugang nicht weiter autorisieren. Daraus folgt nicht, dass ein Offline-Gerät gespeicherte oder zuvor entwendete Informationen rückwirkend verliert. Zusätzlich sollten Sie betroffene Konten beim jeweiligen Anbieter prüfen.
Vertrauensentscheidung regelmäßig überdenken
Wenn ein Rechner gemeinsam genutzt, verkauft oder länger nicht aktualisiert wird, sollten Sie ihn nicht weiter als vertrautes Gerät behandeln. Schützen Sie außerdem Ihr Tresor-Passwort und die getrennt verwahrten Wiederherstellungsdaten.
Geräteberechtigung, Sitzung und offengelegter Schlüssel
Wird ein Laptop abgegeben oder gestohlen, sollten Sie die betroffene Geräteeintragung im Sicherheitsbereich prüfen. Ein bestätigter Widerruf verhindert im vorgesehenen Modell, dass der Server den aufgehobenen Gerätepfad weiter autorisiert. Unabhängig davon können aktive Anmeldesitzungen der Mitgliedskonten eine gesonderte Behandlung erfordern; eine Gerätefreigabe ist kein Ersatz für die Verwaltung Ihrer Google-Identität.
War das Gerät bereits kompromittiert, ist ein zuvor kopierter TOTP-Setup-Schlüssel weiterhin verwendbar, selbst wenn der Tresor später gesperrt wird. Überlegen Sie bei den betroffenen Originaldiensten, die TOTP-Einrichtung neu aufzusetzen und vorhandene Sitzungen zu kontrollieren. Auf geteilten Computern sollten Sie den vertrauenswürdigen Modus grundsätzlich meiden, weil ein Browser-Schlüssel keinen garantierten Schutz vor vollständig kontrollierter Schadsoftware bietet.
Löscht der Widerruf alle Daten auf einem gestohlenen Rechner?
Nein. Er widerruft den vorgesehenen serverseitigen Zugriff, ersetzt aber keine physische Fernlöschung.
